TEIL A – HANDELSRECHT
1. Firma eines Kaufmanns
Gesetz: HGB
§: § 17
Überschrift: Firma
Inhalt: Der Paragraph regelt den Namen (Firma), unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt.
2. Prokura
Gesetz: HGB
§: § 48
Überschrift: Erteilung der Prokura
Inhalt: Der Kaufmann kann einer Person umfassende Vertretungsmacht (Prokura) erteilen.
3. Wer ist Kaufmann
Gesetz: HGB
§: § 1
Überschrift: Istkaufmann
Inhalt: Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann.
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TEIL B – ARBEITSRECHT
4. Gesetzlicher Mindesturlaub
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
§: § 3
Überschrift: Dauer des Urlaubs
Inhalt: Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr.
5. Tägliche Arbeitszeit
Gesetz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§: § 3
Überschrift: Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Inhalt: Die werktägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden.
6. Kündigungsfristen Arbeitgeber
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§: § 622
Überschrift: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Inhalt: Regelt die Fristen, die der Arbeitgeber bei einer Kündigung einhalten muss.
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TEIL C – BÜRGERLICHES RECHT
7. Kaufvertrag
Gesetz: BGB
§: § 433
Überschrift: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Inhalt: Käufer und Verkäufer haben gegenseitige Pflichten.
8. Verzug des Schuldners
Gesetz: BGB
§: § 286
Überschrift: Verzug des Schuldners
Inhalt: Regelt, wann ein Schuldner in Verzug gerät.
9. Geschäftsfähigkeit
Gesetz: BGB
§: § 104
Überschrift: Geschäftsunfähigkeit
Inhalt: Bestimmt, wer keine wirksamen Rechtsgeschäfte abschließen kann.
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ZUSATZAUFGABE
Lisa (5-Tage-Woche)
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
§: § 3
Überschrift: Dauer des Urlaubs
Antwort:
Bei einer 5-Tage-Woche hat Lisa einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr nach § 3 BUrlG.